postterrier
postterrier
    

Dabei seit: 06.10.2006
Beiträge: 1.790
Herkunft: Hannover
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.550.261
Nächster Level: 8.476.240
 |
|
Arbeitszeit in der Zustellung |
 
 |
Der Betriebsrat und die Niederlassungsleitung haben in der Betriebsvereinbarung 20 geregelt, dass jeder Beschäftigte (Arbeitnehmer und Beamte) gemäß den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes spätestens 10 Std. 45 Min. nach planmäßigem Dienstbeginn die Arbeit beendet haben muss.
Dabei ist folgendes zu beachten: Der Dienst wird grundsätzlich im ZSP beendet. Erkennt der Beschäftigte während des Zustellgangs, dass es zu einer Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit kommen kann, soll er die ZSPL rechtzeitig über den bevorstehenden Abbruch der Zustellung telefonisch unterrichten.
Für den Beschäftigten hat der Abbruch keine arbeits- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen!
Außerdem ist für euch wichtig zu wissen, dass nach dem Arbeitszeitgesetz die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu 10 Stunden (einschließlich Pausen 10 Std. 45 Min.) nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Habt ihr Zweifel an der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Arbeitgeber, meldet euch bitte umgehend bei eurem Betriebsrat.
__________________ Norbert, der Postterrier aus Hannover
|
|